Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, muss einige Dinge beachten. Obwohl der Prozess der Kündigung prinzipiell recht einfach ist, gibt es einzelne Hürden zu überwinden, die entweder durch gesetzliche oder vertragliche Regelungen begründet sind oder durch den Mobilfunkanbieter selbst. So sind auf Vertragslaufzeit, Formvorschriften, die richtige Formulierung, die Rufnummernmitnahme, die Rückgabe der SIM-Karte oder das Vertragsende Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist der richtige Zeitpunkt für einen neuen Vertrag wichtig. Ebenso sollte man richtig vergleichen können, um aus der Vielzahl angebotener Tarife den optimalen auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag abschließen zu können. Doch der Wunschtarif lässt sich erst realisieren, sobald man seinen alten Vertrag ordnungsgemäß gekündigt hat.
Die folgende Übersicht vermittelt einen prägnanten Überblick über alle wichtigen Schritte bei der Handyvertragskündigung. Sie beinhalten die Beachtung der Kündigungsfrist, die Länge der Vertragslaufzeit, die Kündigung in schriftlicher Form, die richtige Formulierung, die Frage ob per Einschreiben oder nicht, die Rufnummernmitnahme, die Rückgabe der SIM-Karte, das Vergleichen und das Vertragsende mit dessen Bestätigung, sowie die Frage wann der richtige Zeitpunkt für einen neuen Vertrag ist.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist eines Handyvertrages beträgt in der Regel 3 Monate. So lange hat man als Vertragsnehmer Zeit, den Vertrag zu kündigen, bevor er sich um eine fest geschriebene neue Vertragslaufzeit verlängert. Wer vor hat, seinen Handyvertrag zu kündigen, sollte dies möglichst nicht erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist tun, da der fristgemäße Eingang der Kündigung dann nicht garantiert ist. Das heißt also, dass die Gefahr besteht, dass die Kündigung zwar noch innerhalb der Kündigungsfrist abgeschickt wurde, aber in diesem Zeitraum nicht mehr beim Mobilfunkanbieter eingeht.
Vertragslaufzeit
Ein Handyvertrag wird für gewöhnlich über eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. In diesem Fall verlängert er sich bei Ablauf von Laufzeit bzw. Kündigungsfrist normalerweise auch um dieselbe Zeit. Jedoch gilt es dabei immer das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen. Wer nicht merkt, dass die Verlängerung z.B. nur 12 Monate beträgt, verpasst dadurch möglicherweise den nächsten Kündigungszeitpunkt, um ein lukrativeres Mobilfunkangebot wahr zu nehmen.
Kündigung in schriftlicher Form
Auch wenn die AGB es nicht ausdrücklich verlangen, ist man als Mobilfunkkunde immer auf der sicheren Seite, wenn man seine Kündigung in schriftlicher Form einreicht und diese unterschreibt. Damit ist die Kündigung schwarz auf weiß dokumentiert und kann beim Anbieter nicht so leicht „unter den Tisch fallen“. Eine telefonische Kündigung ist dagegen überhaupt nicht verbindlich, da man als Kunde nichts in der Hand hat. Auch per E-Mail wird die Kündigung in schriftlicher Form häufig nicht akzeptiert, sofern man keine elektronische Signatur vorweisen kann. Ob man die Kündigung zur zusätzlichen Sicherheit per Einschreiben oder nicht verschicken sollte, wird weiter unten behandelt.
Richtige Formulierung
Die richtige Formulierung zu finden heißt nicht, den erhobensten Wortschatz verwenden zu müssen. Wichtig ist nur die exakte Beschreibung des Anliegens, damit keine Fragen offen bleiben. Zum Inhalt eines Kündigungsschreibens in Bezug auf einen Handyvertrag gehören in jedem Fall die Nennung der Rufnummer in Betreff und Haupttext, die Aufforderung, den Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, der Widerruf der Einwilligung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren sowie die Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Per Einschreiben oder nicht?
Die Kündigung per Einschreiben oder nicht zu verschicken, sollte keine Fragen der Kosten sein. Durch ein Einschreiben kann man den Zugang der Kündigung schneller bestätigt wissen und hat zudem bei einem eventuellen Rechtsstreit um den fristgemäßen Eingang der Kündigung bessere Karten.
Der richtige Zeitpunkt für einen neuen Vertrag
…dieser bezieht sich auf die rechtzeitige Freischaltung der neuen SIM-Karte. Diese sollte man sicherheitshalber spätestens zwei Wochen vor Ablauf des alten Vertrages beantragen, um nicht zeitweise unerreichbar zu sein.
Rufnummernmitnahme
Wer seine Rufnummer auch mit dem neuen Vertrag behalten will, muss bei seinem alten Anbieter einen Mitnahmeantrag stellen, der frühestens vier Monate vor und spätestens vier Wochen nach Ablauf des alten Vertrages vorliegen muss. In Einzelfällen kann das auch der neue Anbieter übernehmen. Für die Rufnummernmitnahme fällt in der Regel eine Gebühr von 25 Euro an.
Rufnummernmitnahme bei einer Prepaidkarte
Die Handynummer einer Prepaidkarte zu einem neuen Vertrag umziehen- Sie müssen eine schriftliche Kündigung beim Anbieter einreichen in der Sie auf die Rufnummer Mitnahme hinweisen.
Vom Prepaidkarten Anbieter erhalten Sie eine Verzichtserklärung, zur Bestätigung, die Sie Ihrem neuen Handyvertrag Anbieter bei Vertragsabschluss zusenden müssen.
Des Weiteren muss Ihre Prepaidkarte, wegen der anfallenden Kosten der Rufnummer Mitnahme, ein Plus vorweisen, denn diese Gebühr beträgt meist 25-30 Euro. Beim Anbieter Ihrer Prepaid Karte erfahren Sie weitere Infos zu dieser Kostenerhebung.
Achtung: Wenn sich zum Zeitpunkt des Nummern Umzuges nicht ausreichend Guthaben auf Ihrem Prepaid Konto befindet, wird die Rufnummer Mitnahme fehlschlagen.
Rückgabe der SIM-Karte?
In manchen Vertragsfällen ist die SIM-Karte nur ausgeliehen und muss an den Anbieter zurückgesandt werden, da ansonsten eine Pfandgebühr anfällt. Die Regelungen zur Rückgabe der SIM-Karte sollten daher in den AGB nachgelesen werden.
Vergleichen
Meist wird man nach Bekanntgabe der Kündigung von einem freundlichen Mitarbeiter kontaktiert, der mit allerlei Vergünstigungen doch noch die Verlängerung des alten Vertrages erwirken will. Dieses Angebot lohnt sich für gewöhnlich zwar nicht, jedoch kann man durchaus beide Angebote vergleichen und verhandeln. Vielleicht kann man durch Gutschriften oder ein vergünstigtes Handy doch Profit schlagen.
Vertragsende bestätigen lassen
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man bei der Kündigung auf eine bestätigende Antwort mit der Angabe um das Vertragsende Wert legen.