Die rasante Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt eröffnet jährlich eine neue Fülle von innovativen technologischen Möglichkeiten. Insbesondere Smartphones lösen Handys nach und nach ab. Bereits jedes zweite verkaufte mobile Endgerät ist ein Smartphone. Dabei können die Anwender über Telefonie und SMS hinaus mobil im Internet surfen, E-Mails versenden und empfangen, auf soziale Netzwerke zugreifen sowie Dienste wie RSS und Twitter nutzen. Der Nutzer ist immer vernetzt und kann nahezu unendliche Vielfalt von Programmen nutzen, ob Navigation, Lexikon, Videoplayer, nützliche Apps kostenlos herunterladen oder Bilder bearbeiten.

Smartphones als Modem

Wer über eine Flatrate verfügt, kann sein Smartphone oder Android Handy als Modem für den Laptop oder PC nutzen. Die Verbindung zum Internet wird dabei über das mobile Endgerät via Kabel, USB, WLAN oder Bluetooth hergestellt. Diese Methode, um aus dem mobilen Endgerät eine Art Modem zu machen, nennt man Tethering (Anbinden).

Allerdings muss der gewählte Tarif, aber auch das Betriebssystem, die Nutzung von Tethering ermöglichen.

Flatrate – Was ist zu beachten?

Bevor das mobile Internet über die Tethering-Funktion freigegeben wird, sollten die Anwender die AGB´s ihrer Mobilfunkanbieter peinlichst genau lesen. Denn nicht immer ist die Nutzung von Smartphones als Modem erlaubt oder es setzt bestimmte Flatrate voraus. Hier ist die offerierte Datenmenge pro Monat entscheidend; denn beispielsweise ein Limit von einem Gigabyte Datenvolumen pro Monat ist bereits nach einem Update des Betriebssystems schnell aufgebraucht. Nach Überschreitung des Limits entstehen Zusatzkosten. Manche Anbieter bieten die Tethering-Funktion oder vergleichbare Funktionen gegen Preisaufschlag an.

VoIP und Instant Messaging ist nicht erlaubt

Sogar wenn die Nutzung des Smartphones als Modem von dem jeweiligen Anbieter erlaubt ist, sind bestimmte Funktionen wie die Internettelefonie (VoIP), Daten-Tauschbörsen oder Instant Messaging nicht erlaubt. Solche Dienste verursachen eine große Menge an Daten Traffic und somit zusätzliche Kosten für den Mobilfunkanbieter. Wer die Dienste trotzdem nutzt, riskiert eine Vertragskündigung.

Internet surfen per WLAN-Hotspot funktioniert hingegen mit nahezu jeder Flatrate. Lediglich manche Prepaid-Tarife schließen deren Nutzung gänzlich aus.

Mobile Endgeräte als Modem – Auf das Betriebssystem kommt es an

Sofern Handytarife die Tethering-Funktion zulassen, hängt deren Nutzung nicht zuletzt auch vom Betriebssystem des mobilen Endgerätes ab. Technisch ist Nutzung von Smartphones oder Android Handys unter anderem mit dem Betriebssystem iOS aus dem Hause Apple oder mit aktuellen Android Handys ohne Probleme möglich.

Surfgeschwindigkeit hängt von der Flatrate ab

Wer sein iPad als Modem nutzt kann die Internetverbindung auf verschiedene Arten bewerkstelligen: per USB, WLAN oder Bluetooth. Dabei hängt die Surfgeschwindigkeit von der Flatrate ab, die mit unterschiedlicher Inklusiv-Datenmenge versehen ist. So beträgt zum Beispiel die Surfgeschwindigkeit bei einem Handytarif mit einem Gigabyte Datenvolumen bis zu 3,6 MBit/s. Ist die Datenmenge aufgebraucht, wird die Surfgeschwindigkeit auf bis zu 64 Kbit/s gedrosselt. Bei einer Flatrate mit 7,5 Gigabyte Datenvolumen kann die Surfgeschwindigkeit bis zu 14,4 MBit/s betragen.