Unter einer Flatrate, übersetzt etwa: „flache Gebühr“- versteht man grundsätzlich einen einheitlichen, monatlichen Preis für die uneingeschränkte Nutzung von bestimmten zuvor festgelegten Dienstleistungen. Am häufigsten findet man dabei Flatrates im Bereich der Telefonie, der mobilen Telefonie und der Internetnutzung. Die meisten Internetzugänge werden heute bereits – wegen der relativen Unüberschaubarkeit des Datenverbrauchs – nicht mehr volumenbasiert abgerechnet, sondern mit Flatrates. Allerdings kann es bei Flatrates teilweise Einschränkungen geben, um eine tatsächlich übermäßige Nutzung zu verhindern.

Das Fair-Use-Prinzip

Bei dieser Einschränkung gelten Flatrates immer nur bis zu einem bestimmten, zuvor festgelegten Volumen. Wird dieses Volumen – etwa Telefonie Minuten oder Datenverbrauch beim Internet – überschritten, muss der Nutzer Einschränkungen hinnehmen, etwa die Drosselung seiner Verbindungsgeschwindigkeit. Wegen der hohen Auslastung des Mobilnetzes durch den Gebrauch von UMTS werden die mobilen Internetzugänge vieler Provider bereits ab einem Datenverbrauch von 1 GB auf ISDN-Geschwindigkeit gedrosselt. Da aber Surfen damit immer noch möglich ist, handelt es sich dabei tatsächlich um eine echte Flat.

Andere Fair-Use-Regelungen – etwa im DSL-Bereich – betreffen hingegen tatsächlich nur unüblich hohen Datenverbrauch, etwa 25 oder 50 GB Datenverbrauch im Monat. Der Nutzer verpflichtet sich im Vertrag, sich dem Fair-Use-Prinzip unterzuordnen – die Sanktionen für eine Überschreitung können dann unterschiedlich angelegt sein.

Pakete und Deckelungen sind keine echten Flatrates

Wenn der Tarif bei Überschreiten eines bestimmten Volumens oder einer bestimmten Anzahl von Telefonie Minuten allerdings ganz normal kostenpflichtig wird, handelt es sich genau genommen nicht um eine Flat, sondern lediglich um ein in den Tarif integriertes Paket. Vielfach werden Pakete dabei als Flatrates beworben – was sie aber tatsächlich nicht sind. Nicht selten ist eine All-Net-Flat, also ein Tarif mit dem zu allen Netzen telefoniert werden kann, auch an ein bestimmtes Volumen gebunden, bei dessen Überschreiten dann normale Volumenkosten anfallen. Damit kann man auch hier lediglich von einem Paket, und nicht von einer Flat sprechen.

Ähnliches gilt für Deckelungen, die vor allem bei Prepaid-Telefonen immer häufiger angeboten werden. Ab einer festgelegten Höhe der Verbindungsentgelte in einem Abrechnungszeitraum werden keine weiteren Kosten mehr für diese Abrechnungsperiode berechnet – man bezahlt also, unabhängig vom Telefonie Volumen lediglich einen maximalen Höchstbetrag. Auch hier handelt es sich natürlich nicht um eine Flat, also einen uneingeschränkt gültigen Pauschaltarif, sondern lediglich um eine Verbindungskostendeckelung.

Roaming Kosten werden in der Regel nicht gedeckt

Wird das Mobilgerät im Ausland genutzt, entstehen trotz Flat im Vertrag nicht nur Kosten für das Roaming, sondern je nach Netzanbieter auch automatisch eine – meist sehr teure – volumenbasierte Abrechnung. Hier tut sich also eine gefährliche Kostenfalle auf.

Smartphone mit Flat kann auch den PC mit dem Internet verbinden

Wenn das Smartphone an den PC oder Laptop angebunden wird, und damit als Modem für eine Internetverbindung über UMTS oder GSM dient, spricht man von Tethering. In der Regel sind Mobilflats aber mit zu engen Fair-Use-Grenzen versehen, als dass sich hier eine wirklich ausreichende Alternative zu DSL-Zugängen auftun würde.

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