Der PUK dient in der Regel als Sicherheitscode für das Entsperren eines Chips oder einer SIM Karte. Die Abkürzung PUK steht dabei für Personal Unblocking Key. Das Wort Personal impliziert, das jeweils nur der Eigentümer und der Ausgeber eines Chips im Besitz dieses Codes sind. Ein PUK Code kommt immer nur in Verbindung mit einem PIN Code vor – PIN steht dabei für Personal Identification Number, ein meist vierstelliger, in manchen Fällen auch sechsstelliger Sicherheitscode, der nur dem Inhaber einer SIM Karte oder eines Chips, wie er beispielsweise in bestimmten Ausweisen oder Karten vorhanden ist, bekannt ist. Diese Geheimzahl kann in der Regel – jedenfalls beim Handy – vom Benutzer selbst geändert werden. Wird er dreimal falsch eingegeben, wird normalerweise die SIM Karte oder der Chip gesperrt. Hier kommt dann der Unblocking Key ins Spiel – der üblicherweise acht Ziffernstellen umfassende Code schaltet eine gesperrte Karte beim Smartphone oder einen gesperrten Chip wieder frei. Wird auch er mehrere Male – in der Regel acht bis zehn Mal – falsch eingegeben, sind SIM oder Chip dann endgültig gesperrt und auch nicht wieder freischaltbar.

PUK 1 und PUK 2 bei Handy und Smartphone mit LTE

Normalerweise werden vom Netzbetreiber mit der SIM Karte vier Codes ausgegeben: die PIN, die PIN2, der PUK und der PUK2, wobei der PUK-Code zum Entsperren des PIN-Codes dient, der PUK2 hingegen nur zum Entsperren der PIN 2. PUK und PUK2 sind in jedem Fall beim Handy oder Smartphone unterschiedliche Codes. Auch bei ganz neuen Smartphones mit Micro-SIM und LTE ändert sich an dieser Konstellation nichts, LTE bezeichnet nur ein schnelleres Übertragungsverfahren für mobile Internetdienste.

PIN und PUK am Beispiel des neuen deutschen Personalausweises

Der neue, ab 2010 ausgegebene elektronische Personalausweis verfügt über einen sogenannten eID Chip, mit dem sich der Inhaber nicht nur auf übliche Art und Weise ausweisen kann, sondern gleichzeitig auch elektronisch im Internet gegenüber Behörden oder Privatpersonen. Jeder, der die Identität eines anderen so überprüfen will, braucht aber zuvor erst eine Freigabe von der zentralen Bundesstelle für Berechtigungen und ein entsprechendes Zertifikat. Der im Personalausweis – ebenso wie im sogenannten ePass – enthaltene RFID-Chip ermöglicht ein drahtloses Übertragen von den im Pass oder Personalausweis gespeicherten Informationen über kurze Entfernungen, die Übertragung der Daten muss vom Inhaber mittels einer sechsstelligen Geheimzahl, die der Inhaber aber frei wählen kann, bestätigt werden.

Der Ausweisinhaber kann sich nun elektronisch bei einem solchen Dienste Anbieter identifizieren, wenn er die gültige Geheimzahl eingibt. Wird diese Geheimzahl dreimal falsch eingegeben, kann der eID Chip mit einem entsprechenden PUK-Code wieder entsperrt werden. Zusätzlich gibt es einen zentralen Sperrcode, der den Ausweis oder ePass, beispielsweise nach Diebstahl, zentral komplett sperrt. Nach Setzen einer solchen Sperre kann der Ausweis auch mit Unblocking Key nicht mehr entsperrt werden.